Anlageberater/innen und sonstige Finanzdienstleistungsberufe: Gehalt in Hessen

Spezialist · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Hessen7.704 €
Mittlere Hälfte verdient6.076 € – über 8.050 €
Vollzeitbeschäftigte2.003

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Anlageberater/innen & sonstige Finanzdienstleistungsberufe - komplexe Spezialistentätigkeiten“ verdienten in Hessen zum 31.12.2025 im Median 7.704 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 6.076 € und über 8.050 €.

Bundesweit sind es 7.154 € – in Hessen also 8 % mehr.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Finanzmakler/in, Wertpapiersachbearbeiter/in, Fachberater/in - Finanzdienstleistungen, Betriebswirt/in (Fachschule) - Finanzen und Investment/Bachelor Professional in Wirtschaft.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten7.704 €6.076 € – über 8.050 €2.003
Männer7.987 €6.627 € – über 8.050 €1.471
Frauen6.438 €5.294 € – 7.942 €532
25 bis 54 Jahre7.652 €6.094 € – über 8.050 €1.545

Aktuelle Stellenangebote bundesweit

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht. Die Jobsuche kennt Hessen nicht als Ortsangabe – auf der Karte einfach hinzoomen.

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Auch suchen als: Wertpapiersachbearbeiter/inFachberater/in - FinanzdienstleistungenBetriebswirt/in

Anlageberater/innen und sonstige Finanzdienstleistungsberufe in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Bayern7.891 €3.062
Hessen7.704 €2.003
Berlin7.117 €836
Hamburg6.958 €1.134
Baden-Württemberg6.886 €1.363
Nordrhein-Westfalen6.481 €1.719
Großstädte
München7.976 €1.256
Stuttgart7.763 €568
Frankfurt am Main7.727 €1.638

Alle Berufe in Hessen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.