Berufe in der Architektur: Gehalt in Hessen

Experte · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Hessen5.028 €
Mittlere Hälfte verdient3.904 € – 6.581 €
Vollzeitbeschäftigte5.025

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe in der Architektur - hoch komplexe Tätigkeiten“ verdienten in Hessen zum 31.12.2025 im Median 5.028 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 3.904 € und 6.581 €.

Bundesweit sind es 4.950 € – in Hessen also 2 % mehr.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Architekt/in, Ingenieur/in - Architektur, Architektur (grundständig).

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten5.028 €3.904 € – 6.581 €5.025
Männer5.692 €4.388 € – 7.174 €2.687
Frauen4.388 €3.592 € – 5.724 €2.338
25 bis 54 Jahre4.671 €3.789 € – 6.049 €3.903
55 Jahre und älter6.754 €5.253 € – 7.774 €1.081

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Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht. Die Jobsuche kennt Hessen nicht als Ortsangabe – auf der Karte einfach hinzoomen.

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Berufe in der Architektur in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Rheinland-Pfalz5.276 €2.124
Nordrhein-Westfalen5.228 €11.863
Bayern5.094 €8.982
Schleswig-Holstein5.087 €1.082
Baden-Württemberg5.032 €8.741
Hessen5.028 €5.025
Niedersachsen4.986 €3.680
Hamburg4.753 €2.924
Berlin4.558 €5.945
Sachsen4.044 €1.649
Thüringen4.018 €585
Großstädte
Düsseldorf5.192 €1.480
München5.162 €4.073
Dortmund5.160 €665
Nürnberg5.013 €550
Hannover4.987 €825
Frankfurt am Main4.977 €1.859
Köln4.976 €1.946
Stuttgart4.733 €2.898
Leipzig4.051 €546
Dresden3.994 €740

Alle Berufe in Hessen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.