Berufe in der Bauplanung und -überwachung: Gehalt in Nordrhein-Westfalen

Spezialist · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Nordrhein-Westfalen5.730 €
Mittlere Hälfte verdient4.722 € – 6.962 €
Vollzeitbeschäftigte3.893

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe in der Bauplanung & -überwachung (ohne Spezialisierung) - komplexe Spezialistentätigkeiten“ verdienten in Nordrhein-Westfalen zum 31.12.2025 im Median 5.730 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 4.722 € und 6.962 €.

Bundesweit sind es 5.671 € – in Nordrhein-Westfalen also 1 % mehr.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Bauingenieurwesen (grundständig), Techniker/in - Bautechnik (Baubetrieb).

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten5.730 €4.722 € – 6.962 €3.893
Männer5.876 €4.932 € – 7.131 €3.152
Frauen5.141 €3.997 € – 6.177 €741
25 bis 54 Jahre5.486 €4.522 € – 6.683 €2.556
55 Jahre und älter6.256 €5.356 € – 7.504 €1.292

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Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

Bauingenieurwesen in Nordrhein-Westfalen suchen →

Auch suchen als: Techniker/in - Bautechnik

Berufe in der Bauplanung und -überwachung in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Bremen6.178 €602
Baden-Württemberg6.018 €3.424
Hamburg5.943 €713
Hessen5.839 €2.097
Nordrhein-Westfalen5.730 €3.893
Berlin5.727 €1.267
Bayern5.609 €4.016
Rheinland-Pfalz5.601 €1.168
Niedersachsen5.461 €1.783
Schleswig-Holstein5.413 €516
Sachsen4.926 €875
Großstädte
Stuttgart6.537 €879
Frankfurt am Main6.160 €662
München6.060 €585

Alle Berufe in Nordrhein-Westfalen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.