Berufe in der Bekleidungs-, Hut- und Mützenherstellung: Gehalt in Sachsen

Fachkraft · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Sachsen2.475 €
Mittlere Hälfte verdient2.237 € – 2.942 €
Vollzeitbeschäftigte703

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe in der Bekleidungs-, Hut- & Mützenherstellung - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ verdienten in Sachsen zum 31.12.2025 im Median 2.475 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 2.237 € und 2.942 €.

Bundesweit sind es 2.839 € – in Sachsen also 13 % weniger.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Änderungsschneider/in, Modenäher/in, Maßschneider/in, Textil- und Modenäher/in, Zuschneider/in (Bekleidung), Modeschneider/in, Maßschneider/in - Damen, Maßschneider/in - Herren, Damenschneider/in, Textil- und Modeschneider/in, Bekleidungstechnische/r Assistent/in.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten2.475 €2.237 € – 2.942 €703
Frauen2.441 €2.231 € – 2.933 €626

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Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht. Die Jobsuche kennt Sachsen nicht als Ortsangabe – auf der Karte einfach hinzoomen.

Änderungsschneider/in bundesweit suchen →

Auch suchen als: Modenäher/inMaßschneider/inTextil- und Modenäher/inZuschneider/inModeschneider/inMaßschneider/in - DamenMaßschneider/in - Herren

Berufe in der Bekleidungs-, Hut- und Mützenherstellung in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Hessen3.022 €520
Baden-Württemberg2.918 €1.968
Bayern2.884 €2.086
Nordrhein-Westfalen2.875 €1.727
Niedersachsen2.714 €547
Sachsen2.475 €703

Alle Berufe in Sachsen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.