Berufe in der Chemie- und Pharmatechnik: Gehalt in Hessen

Helfer · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Hessen3.835 €
Mittlere Hälfte verdient3.094 € – 4.499 €
Vollzeitbeschäftigte6.430

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe in der Chemie- & Pharmatechnik - Helfer-/Anlerntätigkeiten“ verdienten in Hessen zum 31.12.2025 im Median 3.835 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 3.094 € und 4.499 €.

Bundesweit sind es 3.679 € – in Hessen also 4 % mehr.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Helfer/in - Chemie- und Pharmatechnik.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten3.835 €3.094 € – 4.499 €6.430
Männer3.968 €3.284 € – 4.643 €4.649
Frauen3.494 €2.692 € – 4.094 €1.781
25 bis 54 Jahre3.868 €3.160 € – 4.544 €4.683
55 Jahre und älter3.883 €3.097 € – 4.516 €1.348

Aktuelle Stellenangebote bundesweit

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht. Die Jobsuche kennt Hessen nicht als Ortsangabe – auf der Karte einfach hinzoomen.

Helfer/in - Chemie- und Pharmatechnik bundesweit suchen →
Berufe in der Chemie- und Pharmatechnik in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Berlin4.023 €1.464
Hessen3.835 €6.430
Rheinland-Pfalz3.822 €3.523
Baden-Württemberg3.788 €9.337
Schleswig-Holstein3.779 €2.217
Bayern3.755 €8.736
Saarland3.727 €1.091
Niedersachsen3.711 €6.251
Nordrhein-Westfalen3.613 €12.000
Hamburg3.443 €965
Sachsen-Anhalt3.226 €1.589
Brandenburg3.038 €537
Thüringen2.944 €734
Sachsen2.797 €1.346
Großstädte
Köln3.911 €564

Alle Berufe in Hessen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.