Berufe in der Energie- und Kraftwerkstechnik: Gehalt in Sachsen

Spezialist · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Sachsen4.930 €
Mittlere Hälfte verdient3.795 € – 6.160 €
Vollzeitbeschäftigte719

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe in der Energie- & Kraftwerkstechnik - komplexe Spezialistentätigkeiten“ verdienten in Sachsen zum 31.12.2025 im Median 4.930 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 3.795 € und 6.160 €.

Bundesweit sind es 5.659 € – in Sachsen also 13 % weniger.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Kraftwerker/in, Inbetriebnahmetechniker/in - Energietechnik, Techniker/in - Elektrotechnik (Energietechnik)/Bachelor Professional in Technik, Energietechnik (grundständig), Messtechniker/in (Energietechnik), Batterietechnik (grundständig).

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten4.930 €3.795 € – 6.160 €719
Männer4.920 €3.788 € – 6.162 €673

Aktuelle Stellenangebote bundesweit

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht. Die Jobsuche kennt Sachsen nicht als Ortsangabe – auf der Karte einfach hinzoomen.

Kraftwerker/in bundesweit suchen →

Auch suchen als: Inbetriebnahmetechniker/in - EnergietechnikTechniker/in - ElektrotechnikEnergietechnikMesstechniker/inBatterietechnik

Berufe in der Energie- und Kraftwerkstechnik in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Hamburg6.458 €656
Berlin6.349 €985
Hessen5.986 €1.246
Nordrhein-Westfalen5.935 €3.236
Rheinland-Pfalz5.801 €586
Baden-Württemberg5.729 €2.022
Schleswig-Holstein5.655 €557
Niedersachsen5.474 €1.362
Brandenburg5.416 €551
Bayern5.355 €2.384
Sachsen4.930 €719

Alle Berufe in Sachsen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.