Berufe im Friseurgewerbe: Gehalt in Niedersachsen

Fachkraft · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Niedersachsen2.180 €
Mittlere Hälfte verdient1.777 € – 2.459 €
Vollzeitbeschäftigte3.836

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe im Friseurgewerbe - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ verdienten in Niedersachsen zum 31.12.2025 im Median 2.180 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 1.777 € und 2.459 €.

Bundesweit sind es 2.236 € – in Niedersachsen also 3 % weniger.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Friseur/in, Herrenfriseur/in, Damenfriseur/in.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten2.180 €1.777 € – 2.459 €3.836
Männer2.227 €1.961 € – 2.527 €741
Frauen2.160 €1.740 € – 2.439 €3.095
25 bis 54 Jahre2.212 €1.810 € – 2.493 €2.727
55 Jahre und älter2.032 €1.603 € – 2.362 €724

Aktuelle Stellenangebote in Niedersachsen

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

Friseur/in in Niedersachsen suchen →

Auch suchen als: Herrenfriseur/inDamenfriseur/in

Berufe im Friseurgewerbe in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Hamburg2.323 €1.022
Baden-Württemberg2.296 €4.986
Nordrhein-Westfalen2.287 €7.773
Hessen2.266 €2.504
Rheinland-Pfalz2.256 €1.910
Bayern2.254 €6.409
Berlin2.237 €1.473
Schleswig-Holstein2.219 €1.287
Niedersachsen2.180 €3.836
Mecklenburg-Vorpommern2.124 €578
Sachsen2.101 €1.631
Brandenburg2.091 €797
Sachsen-Anhalt2.013 €683
Thüringen2.011 €619
Großstädte
Köln2.410 €508
München2.359 €946

Alle Berufe in Niedersachsen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.