Führungskräfte - Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe: Gehalt in Thüringen

Experte · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Thüringen5.381 €
Mittlere Hälfte verdient4.684 € – 6.074 €
Vollzeitbeschäftigte760

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Führungskräfte - Gesundheits- & Krankenpflege, Rettungsdienst & Geburtshilfe“ verdienten in Thüringen zum 31.12.2025 im Median 5.381 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 4.684 € und 6.074 €.

Bundesweit sind es 5.536 € – in Thüringen also 3 % weniger.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Pflegedienstleiter/in, Einsatzleiter/in (Rettungsdienst), Pflegedirektor/in, Pflegewissenschaftler/in.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten5.381 €4.684 € – 6.074 €760
Frauen5.315 €4.601 € – 5.966 €612
25 bis 54 Jahre5.366 €4.689 € – 6.080 €551

Aktuelle Stellenangebote in Thüringen

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

Pflegedienstleiter/in in Thüringen suchen →

Auch suchen als: Einsatzleiter/inPflegedirektor/inPflegewissenschaftler/in

Führungskräfte - Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Baden-Württemberg5.930 €2.279
Rheinland-Pfalz5.687 €771
Bayern5.684 €2.750
Hamburg5.618 €551
Nordrhein-Westfalen5.616 €4.153
Schleswig-Holstein5.527 €890
Hessen5.459 €1.737
Niedersachsen5.418 €2.012
Berlin5.392 €1.178
Thüringen5.381 €760
Brandenburg5.365 €844
Mecklenburg-Vorpommern5.276 €582
Sachsen-Anhalt5.269 €780
Sachsen5.221 €1.185

Alle Berufe in Thüringen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.