Berufe im Gartenbau: Gehalt in Hessen

Helfer · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Hessen2.974 €
Mittlere Hälfte verdient2.514 € – 3.676 €
Vollzeitbeschäftigte4.320

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe im Gartenbau (ohne Spezialisierung) - Helfer-/Anlerntätigkeiten“ verdienten in Hessen zum 31.12.2025 im Median 2.974 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 2.514 € und 3.676 €.

Bundesweit sind es 2.924 € – in Hessen also 2 % mehr.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Helfer/in - Gartenbau, Friedhofsarbeiter/in.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten2.974 €2.514 € – 3.676 €4.320
Männer2.991 €2.542 € – 3.683 €4.058
25 bis 54 Jahre2.955 €2.531 € – 3.605 €2.998
55 Jahre und älter3.320 €2.673 € – 4.086 €973

Aktuelle Stellenangebote bundesweit

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht. Die Jobsuche kennt Hessen nicht als Ortsangabe – auf der Karte einfach hinzoomen.

Helfer/in - Gartenbau bundesweit suchen →

Auch suchen als: Friedhofsarbeiter/in

Berufe im Gartenbau in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Bayern3.180 €7.532
Baden-Württemberg3.055 €7.322
Hamburg2.974 €1.001
Hessen2.974 €4.320
Nordrhein-Westfalen2.941 €15.967
Schleswig-Holstein2.906 €3.720
Rheinland-Pfalz2.874 €2.514
Thüringen2.856 €835
Niedersachsen2.845 €8.495
Saarland2.842 €734
Berlin2.777 €2.046
Brandenburg2.681 €2.083
Sachsen-Anhalt2.655 €1.292
Mecklenburg-Vorpommern2.635 €1.216
Sachsen2.626 €1.561
Großstädte
Köln3.726 €622
München3.407 €585
Essen2.988 €554

Alle Berufe in Hessen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.