Berufe in der Gebäudetechnik: Gehalt in Hessen

Spezialist · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Hessen4.659 €
Mittlere Hälfte verdient3.918 € – 5.512 €
Vollzeitbeschäftigte1.759

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe in der Gebäudetechnik (ohne Spezialisierung) - komplexe Spezialistentätigkeiten“ verdienten in Hessen zum 31.12.2025 im Median 4.659 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 3.918 € und 5.512 €.

Bundesweit sind es 4.365 € – in Hessen also 7 % mehr.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Fachkraft - Gebäudetechnik, Fachplaner/in - Energie- und Gebäudetechnik.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten4.659 €3.918 € – 5.512 €1.759
Männer4.663 €3.929 € – 5.520 €1.702
25 bis 54 Jahre4.633 €3.939 € – 5.448 €1.179
55 Jahre und älter4.878 €4.065 € – 5.838 €501

Aktuelle Stellenangebote bundesweit

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht. Die Jobsuche kennt Hessen nicht als Ortsangabe – auf der Karte einfach hinzoomen.

Fachkraft - Gebäudetechnik bundesweit suchen →

Auch suchen als: Fachplaner/in - Energie- und Gebäudetechnik

Berufe in der Gebäudetechnik in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Baden-Württemberg4.753 €2.274
Hessen4.659 €1.759
Rheinland-Pfalz4.583 €711
Nordrhein-Westfalen4.511 €3.875
Bayern4.480 €3.153
Schleswig-Holstein4.421 €862
Hamburg4.396 €940
Niedersachsen4.256 €1.461
Berlin4.113 €1.300
Sachsen3.899 €1.234
Brandenburg3.840 €547
Großstädte
Frankfurt am Main4.733 €841
München4.709 €857

Alle Berufe in Hessen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.