Berufe in der Hauswirtschaft: Gehalt in Bayern

Fachkraft · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Bayern2.942 €
Mittlere Hälfte verdient2.421 € – 3.613 €
Vollzeitbeschäftigte3.764

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe in der Hauswirtschaft - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ verdienten in Bayern zum 31.12.2025 im Median 2.942 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 2.421 € und 3.613 €.

Bundesweit sind es 2.869 € – in Bayern also 3 % mehr.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Hauswirtschafter/in, Assistent/in - Ernährung und Versorgung, Hauswirtschafter/in - Personenbetreuende Dienstleistungen, Haushälter/in (Privathaushalt).

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten2.942 €2.421 € – 3.613 €3.764
Frauen2.917 €2.389 € – 3.599 €3.346
25 bis 54 Jahre2.900 €2.420 € – 3.578 €2.085
55 Jahre und älter3.032 €2.427 € – 3.699 €1.527

Aktuelle Stellenangebote in Bayern

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

Hauswirtschafter/in in Bayern suchen →

Auch suchen als: Assistent/in - Ernährung und VersorgungHauswirtschafter/in - Personenbetreuende DienstleistungenHaushälter/in

Berufe in der Hauswirtschaft in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Baden-Württemberg3.039 €3.190
Bayern2.942 €3.764
Hessen2.936 €1.823
Nordrhein-Westfalen2.929 €5.444
Schleswig-Holstein2.927 €1.035
Rheinland-Pfalz2.894 €1.407
Berlin2.794 €1.063
Niedersachsen2.784 €2.321
Brandenburg2.632 €616
Sachsen2.489 €729
Großstädte
München3.245 €687

Alle Berufe in Bayern im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.