Berufe in Heilerziehungspflege und Sonderpädagogik: Gehalt in Nordrhein-Westfalen

Helfer · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Nordrhein-Westfalen3.233 €
Mittlere Hälfte verdient2.082 € – 4.177 €
Vollzeitbeschäftigte5.111

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe in Heilerziehungspflege & Sonderpädagogik - Helfer-/Anlerntätigkeiten“ verdienten in Nordrhein-Westfalen zum 31.12.2025 im Median 3.233 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 2.082 € und 4.177 €.

Bundesweit sind es 3.536 € – in Nordrhein-Westfalen also 9 % weniger.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Schulbegleiter/in, Heilerziehungspflegeassistent/in.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten3.233 €2.082 € – 4.177 €5.111
Männer3.581 €2.620 € – 4.393 €1.796
Frauen2.988 €1.911 € – 4.064 €3.315
25 bis 54 Jahre3.271 €2.102 € – 4.198 €3.775
55 Jahre und älter3.336 €2.135 € – 4.305 €982

Aktuelle Stellenangebote in Nordrhein-Westfalen

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

Schulbegleiter/in in Nordrhein-Westfalen suchen →

Auch suchen als: Heilerziehungspflegeassistent/in

Berufe in Heilerziehungspflege und Sonderpädagogik in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Berlin3.756 €816
Rheinland-Pfalz3.731 €740
Baden-Württemberg3.707 €2.340
Bayern3.688 €2.956
Niedersachsen3.568 €1.928
Brandenburg3.502 €659
Sachsen3.456 €772
Schleswig-Holstein3.367 €538
Hessen3.290 €1.799
Nordrhein-Westfalen3.233 €5.111
Großstädte
München3.670 €544
Köln2.891 €523

Alle Berufe in Nordrhein-Westfalen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.