Berufe im Hochbau: Gehalt in Sachsen-Anhalt

Fachkraft · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Sachsen-Anhalt3.295 €
Mittlere Hälfte verdient2.908 € – 3.988 €
Vollzeitbeschäftigte1.415

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe im Hochbau (ohne Spezialisierung) - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ verdienten in Sachsen-Anhalt zum 31.12.2025 im Median 3.295 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 2.908 € und 3.988 €.

Bundesweit sind es 3.947 € – in Sachsen-Anhalt also 17 % weniger.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Vorarbeiter/in - Hochbau, Hochbaufacharbeiter/in (ohne Angabe des Schwerpunkts).

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten3.295 €2.908 € – 3.988 €1.415
Männer3.295 €2.909 € – 3.990 €1.411
25 bis 54 Jahre3.323 €2.922 € – 3.996 €849
55 Jahre und älter3.282 €2.920 € – 3.993 €532

Aktuelle Stellenangebote in Sachsen-Anhalt

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

Vorarbeiter/in - Hochbau in Sachsen-Anhalt suchen →

Auch suchen als: Hochbaufacharbeiter/in

Berufe im Hochbau in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Hamburg4.528 €575
Bayern4.187 €8.988
Nordrhein-Westfalen4.183 €6.648
Niedersachsen4.177 €3.501
Baden-Württemberg4.134 €5.772
Rheinland-Pfalz4.079 €2.070
Schleswig-Holstein3.931 €646
Hessen3.690 €3.946
Berlin3.519 €918
Thüringen3.442 €1.648
Sachsen-Anhalt3.295 €1.415
Mecklenburg-Vorpommern3.239 €868
Brandenburg3.215 €1.482
Sachsen3.157 €3.306
Großstädte
München4.171 €619
Frankfurt am Main2.860 €509

Alle Berufe in Sachsen-Anhalt im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.