Berufe im Hotelservice: Gehalt in Schleswig-Holstein

Helfer · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Schleswig-Holstein2.716 €
Mittlere Hälfte verdient2.512 € – 3.018 €
Vollzeitbeschäftigte1.253

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe im Hotelservice - Helfer-/Anlerntätigkeiten“ verdienten in Schleswig-Holstein zum 31.12.2025 im Median 2.716 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 2.512 € und 3.018 €.

Bundesweit sind es 2.639 € – in Schleswig-Holstein also 3 % mehr.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Empfangsmitarbeiter/in (Hotel), Empfangskraft, Helfer/in - Hotel.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten2.716 €2.512 € – 3.018 €1.253
Frauen2.705 €2.492 € – 3.009 €933
25 bis 54 Jahre2.726 €2.523 € – 3.040 €859

Aktuelle Stellenangebote in Schleswig-Holstein

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

Empfangsmitarbeiter/in in Schleswig-Holstein suchen →

Auch suchen als: EmpfangskraftHelfer/in - Hotel

Berufe im Hotelservice in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Hessen2.836 €2.163
Hamburg2.823 €1.243
Berlin2.811 €1.998
Niedersachsen2.794 €2.183
Nordrhein-Westfalen2.760 €4.158
Schleswig-Holstein2.716 €1.253
Bayern2.593 €8.263
Baden-Württemberg2.571 €4.036
Rheinland-Pfalz2.556 €1.212
Sachsen2.530 €1.017
Brandenburg2.518 €662
Thüringen2.508 €565
Mecklenburg-Vorpommern2.419 €1.335
Großstädte
Frankfurt am Main3.092 €804
München2.963 €1.599
Köln2.830 €669
Düsseldorf2.811 €659
Nürnberg2.454 €936

Alle Berufe in Schleswig-Holstein im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.