Berufe in der Maschinenbau- und Betriebstechnik: Gehalt in Rheinland-Pfalz

Experte · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Rheinland-Pfalz6.756 €
Mittlere Hälfte verdient5.484 € – 7.953 €
Vollzeitbeschäftigte1.176

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe in der Maschinenbau- & Betriebstechnik (ohne Spezialisierung) - hoch komplexe Tätigkeiten“ verdienten in Rheinland-Pfalz zum 31.12.2025 im Median 6.756 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 5.484 € und 7.953 €.

Bundesweit sind es 7.084 € – in Rheinland-Pfalz also 5 % weniger.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Ingenieur/in - Maschinenbau, Ingenieur/in - Verfahrenstechnik, Maschinenbau (weiterführend), Mechanik (weiterführend), Konstruktionstechnik (weiterführend), Verfahrenstechnik (weiterführend).

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten6.756 €5.484 € – 7.953 €1.176
Männer6.784 €5.501 € – 7.964 €1.093
25 bis 54 Jahre6.541 €5.402 € – 7.809 €869

Aktuelle Stellenangebote in Rheinland-Pfalz

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

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Berufe in der Maschinenbau- und Betriebstechnik in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Bayern7.407 €8.135
Baden-Württemberg7.396 €8.870
Schleswig-Holstein7.311 €986
Nordrhein-Westfalen7.176 €9.652
Saarland7.148 €541
Hessen6.827 €2.569
Rheinland-Pfalz6.756 €1.176
Hamburg6.676 €1.019
Niedersachsen6.626 €3.386
Berlin6.609 €837
Sachsen-Anhalt5.956 €518
Sachsen5.673 €1.218
Großstädte
Köln7.647 €770
München6.572 €805

Alle Berufe in Rheinland-Pfalz im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.