Berufe im Maurerhandwerk: Gehalt in Hessen

Fachkraft · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Hessen3.904 €
Mittlere Hälfte verdient3.355 € – 4.408 €
Vollzeitbeschäftigte2.647

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe im Maurerhandwerk - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ verdienten in Hessen zum 31.12.2025 im Median 3.904 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 3.355 € und 4.408 €.

Bundesweit sind es 3.894 €, praktisch gleich.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Maurer/in, Hochbaufacharbeiter/in - Maurerarbeiten, Fuger/in, Verfuger/in.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten3.904 €3.355 € – 4.408 €2.647
Männer3.905 €3.357 € – 4.409 €2.644
25 bis 54 Jahre3.935 €3.351 € – 4.432 €1.533
55 Jahre und älter3.997 €3.434 € – 4.492 €886

Aktuelle Stellenangebote bundesweit

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht. Die Jobsuche kennt Hessen nicht als Ortsangabe – auf der Karte einfach hinzoomen.

Maurer/in bundesweit suchen →

Auch suchen als: Hochbaufacharbeiter/in - MaurerarbeitenFuger/in, Verfuger/in

Berufe im Maurerhandwerk in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Hamburg4.434 €637
Nordrhein-Westfalen4.192 €9.672
Schleswig-Holstein4.094 €3.001
Baden-Württemberg4.080 €6.354
Saarland4.076 €530
Rheinland-Pfalz4.071 €2.426
Bayern4.069 €13.770
Niedersachsen4.003 €9.416
Hessen3.904 €2.647
Berlin3.291 €893
Thüringen3.132 €1.773
Mecklenburg-Vorpommern3.094 €1.852
Sachsen-Anhalt3.045 €2.011
Brandenburg2.979 €2.433
Sachsen2.916 €3.713

Alle Berufe in Hessen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.