Berufe in der Papierverarbeitung und Verpackungstechnik: Gehalt in Sachsen

Fachkraft · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Sachsen3.083 €
Mittlere Hälfte verdient2.654 € – 3.536 €
Vollzeitbeschäftigte1.265

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe in der Papierverarbeitung & Verpackungstechnik - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ verdienten in Sachsen zum 31.12.2025 im Median 3.083 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 2.654 € und 3.536 €.

Bundesweit sind es 3.834 € – in Sachsen also 20 % weniger.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Maschinen- und Anlagenführer/in - Druckweiter- und Papierverarbeitung, Verpackungsmittelmechaniker/in, Papierverarbeiter/in.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten3.083 €2.654 € – 3.536 €1.265
Männer3.229 €2.796 € – 3.682 €955
25 bis 54 Jahre3.135 €2.750 € – 3.593 €815

Aktuelle Stellenangebote bundesweit

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht. Die Jobsuche kennt Sachsen nicht als Ortsangabe – auf der Karte einfach hinzoomen.

Maschinen- und Anlagenführer/in - Druckweiter- und Papierverarbeitung bundesweit suchen →

Auch suchen als: Verpackungsmittelmechaniker/inPapierverarbeiter/in

Berufe in der Papierverarbeitung und Verpackungstechnik in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Baden-Württemberg4.022 €2.689
Rheinland-Pfalz4.007 €1.406
Hessen3.984 €2.030
Nordrhein-Westfalen3.964 €5.005
Bayern3.921 €4.084
Sachsen-Anhalt3.915 €536
Schleswig-Holstein3.741 €566
Niedersachsen3.731 €2.177
Thüringen3.202 €735
Sachsen3.083 €1.265

Alle Berufe in Sachsen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.