Berufe in Rechtsberatung, -sprechung und -ordnung (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe): Gehalt in Düsseldorf

Experte · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Düsseldorf7.659 €
Mittlere Hälfte verdient5.707 € – über 8.050 €
Vollzeitbeschäftigte653

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe in Rechtsberatung, -sprechung & -ordnung (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) - hoch komplexe Tätigkeiten“ verdienten in Düsseldorf zum 31.12.2025 im Median 7.659 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 5.707 € und über 8.050 €.

In Nordrhein-Westfalen insgesamt liegt der Median bei 6.963 € – Düsseldorf zahlt 10 % mehr. Bundesweit sind es 7.143 € – in Düsseldorf also 7 % mehr.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Wirtschaftsjurist/in, Justiziar/in, Jurist/in - Sozialrecht, Jurist/in - öffentliches Recht, Jurist/in - Europarecht, Wirtschaftsrecht (weiterführend), Öffentliches Recht (weiterführend).

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten7.659 €5.707 € – über 8.050 €653
25 bis 54 Jahre7.482 €5.583 € – über 8.050 €549

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Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

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Berufe in Rechtsberatung, -sprechung und -ordnung (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Bayern7.980 €2.552
Hamburg7.862 €898
Hessen7.785 €1.658
Baden-Württemberg7.124 €1.504
Nordrhein-Westfalen6.963 €2.699
Berlin6.811 €1.429
Niedersachsen6.460 €742
Großstädte
Frankfurt am Mainüber 8.050 €951
Münchenüber 8.050 €1.320
Düsseldorf7.659 €653

Alle Berufe in Düsseldorf im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.