Berufe im Rohrleitungsbau: Gehalt in Sachsen

Fachkraft · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Sachsen3.798 €
Mittlere Hälfte verdient3.196 € – 4.466 €
Vollzeitbeschäftigte1.620

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe im Rohrleitungsbau - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ verdienten in Sachsen zum 31.12.2025 im Median 3.798 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 3.196 € und 4.466 €.

Bundesweit sind es 4.222 € – in Sachsen also 10 % weniger.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Rohrleitungsbauer/in, Rohrvorrichter/in, Rohrnetzbauer/in, Leitungsbauer/in - Infrastrukturtechnik, Tiefbaufacharbeiter/in - Rohrleitungsbauarbeiten, Hochdruckrohrschlosser/in.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten3.798 €3.196 € – 4.466 €1.620
Männer3.802 €3.199 € – 4.470 €1.613
25 bis 54 Jahre3.796 €3.206 € – 4.466 €981

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Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht. Die Jobsuche kennt Sachsen nicht als Ortsangabe – auf der Karte einfach hinzoomen.

Rohrleitungsbauer/in bundesweit suchen →

Auch suchen als: Rohrvorrichter/inRohrnetzbauer/inLeitungsbauer/in - InfrastrukturtechnikTiefbaufacharbeiter/in - RohrleitungsbauarbeitenHochdruckrohrschlosser/in

Berufe im Rohrleitungsbau in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Baden-Württemberg4.616 €2.616
Schleswig-Holstein4.551 €856
Nordrhein-Westfalen4.467 €5.872
Niedersachsen4.418 €3.114
Hessen4.417 €1.456
Bayern4.293 €2.731
Mecklenburg-Vorpommern3.929 €827
Rheinland-Pfalz3.876 €1.064
Sachsen3.798 €1.620
Thüringen3.773 €1.022
Berlin3.745 €1.210
Sachsen-Anhalt3.694 €1.230
Brandenburg3.628 €1.168

Alle Berufe in Sachsen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.