Berufe in der schleifenden Metallbearbeitung: Gehalt in Nordrhein-Westfalen

Fachkraft · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Nordrhein-Westfalen3.930 €
Mittlere Hälfte verdient3.264 € – 4.545 €
Vollzeitbeschäftigte5.641

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe in der schleifenden Metallbearbeitung - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ verdienten in Nordrhein-Westfalen zum 31.12.2025 im Median 3.930 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 3.264 € und 4.545 €.

Bundesweit sind es 4.006 € – in Nordrhein-Westfalen also 2 % weniger.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Schleifer/in, CNC-Schleifer/in, Metallschleifer/in, Zerspanungsmechaniker/in - Schleiftechnik, Werkzeugschleifer/in, Rundschleifer/in, Feinpolierer/in.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten3.930 €3.264 € – 4.545 €5.641
Männer3.945 €3.292 € – 4.559 €5.495
25 bis 54 Jahre3.937 €3.267 € – 4.582 €3.372
55 Jahre und älter3.940 €3.278 € – 4.510 €2.154

Aktuelle Stellenangebote in Nordrhein-Westfalen

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

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Auch suchen als: CNC-Schleifer/inMetallschleifer/inZerspanungsmechaniker/in - SchleiftechnikWerkzeugschleifer/inRundschleifer/inFeinpolierer/in

Berufe in der schleifenden Metallbearbeitung in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Bayern4.502 €4.855
Baden-Württemberg4.234 €5.836
Hessen4.108 €940
Nordrhein-Westfalen3.930 €5.641
Niedersachsen3.743 €947
Rheinland-Pfalz3.641 €531
Sachsen3.187 €1.748
Thüringen3.138 €852

Alle Berufe in Nordrhein-Westfalen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.