Servicefachkräfte im Straßen- und Schienenverkehr: Gehalt in Hessen

Fachkraft · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Hessen3.590 €
Mittlere Hälfte verdient3.396 € – 4.103 €
Vollzeitbeschäftigte1.470

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Servicefachkräfte im Straßen- & Schienenverkehr - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ verdienten in Hessen zum 31.12.2025 im Median 3.590 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 3.396 € und 4.103 €.

Bundesweit sind es 3.594 €, praktisch gleich.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Zugbegleiter/in, Kaufmann/-frau - Verkehrsservice, Kaufmann/-frau - Mobilität und Verkehrsservice, Reiseberater/in (Bahn).

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten3.590 €3.396 € – 4.103 €1.470
Männer3.585 €3.389 € – 4.080 €901
Frauen3.599 €3.407 € – 4.127 €569
25 bis 54 Jahre3.584 €3.387 € – 3.986 €995

Aktuelle Stellenangebote bundesweit

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht. Die Jobsuche kennt Hessen nicht als Ortsangabe – auf der Karte einfach hinzoomen.

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Auch suchen als: Kaufmann/-frau - VerkehrsserviceKaufmann/-frau - Mobilität und VerkehrsserviceReiseberater/in

Servicefachkräfte im Straßen- und Schienenverkehr in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Nordrhein-Westfalen3.727 €2.836
Baden-Württemberg3.645 €1.149
Bayern3.618 €1.605
Berlin3.613 €938
Hessen3.590 €1.470
Sachsen3.474 €574
Niedersachsen3.473 €1.141
Großstädte
Köln3.635 €660
Frankfurt am Main3.632 €978
Düsseldorf3.587 €561

Alle Berufe in Hessen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.