Berufe in der Softwareentwicklung: Gehalt in Sachsen

Fachkraft · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Sachsen4.172 €
Mittlere Hälfte verdient3.371 € – 5.513 €
Vollzeitbeschäftigte621

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe in der Softwareentwicklung - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ verdienten in Sachsen zum 31.12.2025 im Median 4.172 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 3.371 € und 5.513 €.

Bundesweit sind es 4.612 € – in Sachsen also 10 % weniger.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Fachinformatiker/in - Anwendungsentwicklung, Mathematisch-technische/r Softwareentwickler/in, Assistent/in - Informatik (Softwaretechnik).

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten4.172 €3.371 € – 5.513 €621
Männer4.201 €3.387 € – 5.556 €544

Aktuelle Stellenangebote bundesweit

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht. Die Jobsuche kennt Sachsen nicht als Ortsangabe – auf der Karte einfach hinzoomen.

Fachinformatiker/in - Anwendungsentwicklung bundesweit suchen →

Auch suchen als: Mathematisch-technische/r Softwareentwickler/inAssistent/in - Informatik

Berufe in der Softwareentwicklung in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Berlin6.212 €1.216
Hessen5.016 €1.401
Baden-Württemberg4.809 €2.720
Hamburg4.776 €643
Bayern4.632 €3.904
Nordrhein-Westfalen4.577 €5.773
Rheinland-Pfalz4.313 €766
Sachsen4.172 €621
Niedersachsen4.086 €1.661
Großstädte
München6.626 €726

Alle Berufe in Sachsen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.