Berufe in der Softwareentwicklung: Gehalt in Niedersachsen

Spezialist · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Niedersachsen5.692 €
Mittlere Hälfte verdient4.429 € – 6.972 €
Vollzeitbeschäftigte1.989

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe in der Softwareentwicklung - komplexe Spezialistentätigkeiten“ verdienten in Niedersachsen zum 31.12.2025 im Median 5.692 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 4.429 € und 6.972 €.

Bundesweit sind es 6.729 € – in Niedersachsen also 15 % weniger.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Fullstack-Entwickler/in, Frontend-Entwickler/in, Backend-Entwickler/in, Systemprogrammierer/in, Mobile Developer, ERP-Anwendungsentwickler/in, Softwaretechnik (grundständig).

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten5.692 €4.429 € – 6.972 €1.989
Männer5.733 €4.487 € – 7.048 €1.751
25 bis 54 Jahre5.518 €4.366 € – 6.756 €1.600

Aktuelle Stellenangebote in Niedersachsen

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

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Berufe in der Softwareentwicklung in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Baden-Württemberg7.713 €9.024
Hessen6.962 €3.457
Berlin6.945 €3.988
Bayern6.939 €7.511
Hamburg6.461 €2.008
Nordrhein-Westfalen6.056 €6.924
Bremen6.001 €502
Schleswig-Holstein5.851 €534
Niedersachsen5.692 €1.989
Rheinland-Pfalz5.612 €903
Sachsen5.118 €989
Großstädte
Münchenüber 8.050 €3.046
Stuttgart7.713 €1.717
Frankfurt am Main7.223 €1.276
Düsseldorf7.048 €1.115
Hannover6.451 €698
Nürnberg6.222 €955
Köln5.981 €748

Alle Berufe in Niedersachsen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.