Berufe im Verkauf von drogerie- und apothekenüblichen Waren: Gehalt in Sachsen

Fachkraft · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Sachsen3.002 €
Mittlere Hälfte verdient2.543 € – 3.688 €
Vollzeitbeschäftigte533

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe im Verkauf von drogerie- & apothekenüblichen Waren - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ verdienten in Sachsen zum 31.12.2025 im Median 3.002 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 2.543 € und 3.688 €.

Bundesweit sind es 3.266 € – in Sachsen also 8 % weniger.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r, Fachverkäufer/in - Drogeriewaren, Kaufmann/-frau - Einzelhandel (Kosmetik, Körperpflege).

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten3.002 €2.543 € – 3.688 €533

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Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht. Die Jobsuche kennt Sachsen nicht als Ortsangabe – auf der Karte einfach hinzoomen.

Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r bundesweit suchen →

Auch suchen als: Fachverkäufer/in - DrogeriewarenKaufmann/-frau - Einzelhandel

Berufe im Verkauf von drogerie- und apothekenüblichen Waren in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Hamburg3.442 €740
Berlin3.332 €965
Nordrhein-Westfalen3.313 €6.459
Baden-Württemberg3.307 €2.880
Bayern3.301 €3.934
Niedersachsen3.279 €1.771
Hessen3.240 €1.902
Schleswig-Holstein3.204 €834
Rheinland-Pfalz3.102 €1.112
Sachsen3.002 €533
Saarland2.942 €527
Großstädte
Düsseldorf4.921 €1.279
München3.580 €939

Alle Berufe in Sachsen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.