Berufe in der Wasserversorgungs- und Abwassertechnik: Gehalt in Bayern

Fachkraft · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Bayern4.681 €
Mittlere Hälfte verdient4.112 € – 5.249 €
Vollzeitbeschäftigte4.858

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe in der Wasserversorgungs- & Abwassertechnik - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ verdienten in Bayern zum 31.12.2025 im Median 4.681 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 4.112 € und 5.249 €.

Bundesweit sind es 4.655 € – in Bayern also 1 % mehr.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Fachkraft - Abwassertechnik, Fachkraft - Rohr-, Kanal- und Industrieservice, Fachkraft - Wasserversorgungstechnik.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten4.681 €4.112 € – 5.249 €4.858
Männer4.686 €4.117 € – 5.254 €4.770
25 bis 54 Jahre4.673 €4.112 € – 5.228 €3.282
55 Jahre und älter4.892 €4.381 € – 5.410 €1.258

Aktuelle Stellenangebote in Bayern

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

Fachkraft - Abwassertechnik in Bayern suchen →

Auch suchen als: Fachkraft - Rohr-, Kanal- und IndustrieserviceFachkraft - Wasserversorgungstechnik

Berufe in der Wasserversorgungs- und Abwassertechnik in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Baden-Württemberg4.972 €3.101
Hessen4.928 €2.210
Nordrhein-Westfalen4.836 €4.678
Niedersachsen4.824 €2.343
Rheinland-Pfalz4.702 €1.289
Bayern4.681 €4.858
Schleswig-Holstein4.661 €869
Mecklenburg-Vorpommern4.431 €709
Brandenburg4.321 €1.146
Sachsen-Anhalt4.282 €800
Thüringen4.183 €1.036
Sachsen4.075 €1.528

Alle Berufe in Bayern im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.