Anlageberater/innen und sonstige Finanzdienstleistungsberufe: Gehalt in Frankfurt am Main

Experte · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Frankfurt am Mainüber 8.050 €
Mittlere Hälfte verdient7.068 € – über 8.050 €
Vollzeitbeschäftigte2.630

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Anlageberater/innen & sonstige Finanzdienstleistungsberufe - hoch komplexe Tätigkeiten“ verdienten in Frankfurt am Main zum 31.12.2025 im Median über 8.050 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 7.068 € und über 8.050 €.

In Hessen insgesamt liegt der Median bei über 8.050 €. Bundesweit sind es 7.398 €, praktisch gleich.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Vermögensberater/in, Anlageberater/in, Fondsmanager/in, Rentenberater/in, Betriebswirt/in (Hochschule) - Bank und Finanzdienstleistungen.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigtenüber 8.050 €7.068 € – über 8.050 €2.630
Männerüber 8.050 €7.541 € – über 8.050 €1.933
Frauen7.405 €5.843 € – über 8.050 €697
25 bis 54 Jahreüber 8.050 €6.947 € – über 8.050 €2.228

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Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

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Anlageberater/innen und sonstige Finanzdienstleistungsberufe in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Hessenüber 8.050 €3.334
Bayern7.676 €4.055
Nordrhein-Westfalen7.450 €2.937
Hamburg7.192 €1.782
Berlin6.979 €1.712
Baden-Württemberg6.889 €1.333
Niedersachsen6.597 €617
Großstädte
Frankfurt am Mainüber 8.050 €2.630
München7.999 €2.496
Köln7.980 €734
Düsseldorf7.729 €699

Alle Berufe in Frankfurt am Main im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.