Anlageberater/innen und sonstige Finanzdienstleistungsberufe: Gehalt in Nordrhein-Westfalen

Experte · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Nordrhein-Westfalen7.450 €
Mittlere Hälfte verdient5.771 € – über 8.050 €
Vollzeitbeschäftigte2.937

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Anlageberater/innen & sonstige Finanzdienstleistungsberufe - hoch komplexe Tätigkeiten“ verdienten in Nordrhein-Westfalen zum 31.12.2025 im Median 7.450 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 5.771 € und über 8.050 €.

Bundesweit sind es 7.398 € – in Nordrhein-Westfalen also 1 % mehr.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Vermögensberater/in, Anlageberater/in, Fondsmanager/in, Rentenberater/in, Betriebswirt/in (Hochschule) - Bank und Finanzdienstleistungen.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten7.450 €5.771 € – über 8.050 €2.937
Männer7.887 €6.339 € – über 8.050 €2.185
Frauen6.294 €4.642 € – 7.741 €752
25 bis 54 Jahre7.409 €5.790 € – über 8.050 €2.270
55 Jahre und älter7.863 €6.159 € – über 8.050 €630

Aktuelle Stellenangebote in Nordrhein-Westfalen

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

Vermögensberater/in in Nordrhein-Westfalen suchen →

Auch suchen als: Anlageberater/inFondsmanager/inRentenberater/inBetriebswirt/in

Anlageberater/innen und sonstige Finanzdienstleistungsberufe in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Hessenüber 8.050 €3.334
Bayern7.676 €4.055
Nordrhein-Westfalen7.450 €2.937
Hamburg7.192 €1.782
Berlin6.979 €1.712
Baden-Württemberg6.889 €1.333
Niedersachsen6.597 €617
Großstädte
Frankfurt am Mainüber 8.050 €2.630
München7.999 €2.496
Köln7.980 €734
Düsseldorf7.729 €699

Alle Berufe in Nordrhein-Westfalen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.