Aufsichtskräfte - Überwachung und Steuerung des Verkehrsbetriebs: Gehalt in Frankfurt am Main

Spezialist · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Frankfurt am Main4.482 €
Mittlere Hälfte verdient3.761 € – 5.514 €
Vollzeitbeschäftigte657

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Aufsichtskräfte - Überwachung & Steuerung des Verkehrsbetriebs“ verdienten in Frankfurt am Main zum 31.12.2025 im Median 4.482 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 3.761 € und 5.514 €.

In Hessen insgesamt liegt der Median bei 4.427 € – Frankfurt am Main zahlt 1 % mehr. Bundesweit sind es 4.372 € – in Frankfurt am Main also 3 % mehr.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Fuhrparkleiter/in, Meister/in - Kraftverkehr, Industriemeister/in - Kraftverkehr, Meister/in - Leit- und Sicherungstechnik (Eisenbahn).

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten4.482 €3.761 € – 5.514 €657
Männer4.463 €3.760 € – 5.413 €524

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Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

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Aufsichtskräfte - Überwachung und Steuerung des Verkehrsbetriebs in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Berlin4.532 €1.277
Nordrhein-Westfalen4.500 €3.832
Bayern4.444 €3.679
Baden-Württemberg4.439 €2.508
Hessen4.427 €1.891
Rheinland-Pfalz4.303 €889
Hamburg4.283 €627
Sachsen4.280 €1.544
Niedersachsen4.233 €1.924
Brandenburg4.201 €750
Thüringen4.187 €534
Sachsen-Anhalt4.149 €792
Großstädte
München4.980 €809
Köln4.645 €510
Leipzig4.525 €622
Frankfurt am Main4.482 €657

Alle Berufe in Frankfurt am Main im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.