Aufsichtskräfte - Überwachung und Steuerung des Verkehrsbetriebs: Gehalt in Rheinland-Pfalz

Spezialist · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Rheinland-Pfalz4.303 €
Mittlere Hälfte verdient3.889 € – 4.814 €
Vollzeitbeschäftigte889

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Aufsichtskräfte - Überwachung & Steuerung des Verkehrsbetriebs“ verdienten in Rheinland-Pfalz zum 31.12.2025 im Median 4.303 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 3.889 € und 4.814 €.

Bundesweit sind es 4.372 € – in Rheinland-Pfalz also 2 % weniger.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Fuhrparkleiter/in, Meister/in - Kraftverkehr, Industriemeister/in - Kraftverkehr, Meister/in - Leit- und Sicherungstechnik (Eisenbahn).

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten4.303 €3.889 € – 4.814 €889
Männer4.338 €3.907 € – 4.884 €740
25 bis 54 Jahre4.266 €3.884 € – 4.693 €649

Aktuelle Stellenangebote in Rheinland-Pfalz

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

Fuhrparkleiter/in in Rheinland-Pfalz suchen →

Auch suchen als: Meister/in - KraftverkehrIndustriemeister/in - KraftverkehrMeister/in - Leit- und Sicherungstechnik

Aufsichtskräfte - Überwachung und Steuerung des Verkehrsbetriebs in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Berlin4.532 €1.277
Nordrhein-Westfalen4.500 €3.832
Bayern4.444 €3.679
Baden-Württemberg4.439 €2.508
Hessen4.427 €1.891
Rheinland-Pfalz4.303 €889
Hamburg4.283 €627
Sachsen4.280 €1.544
Niedersachsen4.233 €1.924
Brandenburg4.201 €750
Thüringen4.187 €534
Sachsen-Anhalt4.149 €792
Großstädte
München4.980 €809
Köln4.645 €510
Leipzig4.525 €622
Frankfurt am Main4.482 €657

Alle Berufe in Rheinland-Pfalz im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.