Fachärzte/-ärztinnen in den Bereichen Hautkrankheiten, Sinnes- und Geschlechtsorgane: Gehalt in Bayern

Experte · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Bayern7.830 €
Mittlere Hälfte verdient6.358 € – über 8.050 €
Vollzeitbeschäftigte1.509

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Fachärzte/-ärztinnen in den Bereichen Hautkrankheiten, Sinnes- & Geschlechtsorgane - hoch komplexe Tätigkeiten“ verdienten in Bayern zum 31.12.2025 im Median 7.830 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 6.358 € und über 8.050 €.

Bundesweit sind es 7.959 € – in Bayern also 2 % weniger.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Facharzt/-ärztin - Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Facharzt/-ärztin - Haut- und Geschlechtskrankheiten, Facharzt/-ärztin - Augenheilkunde, Facharzt/-ärztin - Urologie, Facharzt/-ärztin - Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Facharzt/-ärztin - Phoniatrie und Pädaudiologie.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten7.830 €6.358 € – über 8.050 €1.509
Männerüber 8.050 €6.913 € – über 8.050 €674
Frauen7.348 €6.027 € – über 8.050 €835
25 bis 54 Jahre7.734 €6.413 € – über 8.050 €1.206

Aktuelle Stellenangebote in Bayern

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

Facharzt/-ärztin - Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Bayern suchen →

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Fachärzte/-ärztinnen in den Bereichen Hautkrankheiten, Sinnes- und Geschlechtsorgane in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Hessenüber 8.050 €786
Baden-Württembergüber 8.050 €1.012
Niedersachsen7.983 €676
Nordrhein-Westfalen7.973 €2.014
Bayern7.830 €1.509

Alle Berufe in Bayern im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.