Fachärzte/-ärztinnen in den Bereichen Hautkrankheiten, Sinnes- und Geschlechtsorgane: Gehalt in Niedersachsen

Experte · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Niedersachsen7.983 €
Mittlere Hälfte verdient6.684 € – über 8.050 €
Vollzeitbeschäftigte676

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Fachärzte/-ärztinnen in den Bereichen Hautkrankheiten, Sinnes- & Geschlechtsorgane - hoch komplexe Tätigkeiten“ verdienten in Niedersachsen zum 31.12.2025 im Median 7.983 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 6.684 € und über 8.050 €.

Bundesweit sind es 7.959 €, praktisch gleich.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Facharzt/-ärztin - Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Facharzt/-ärztin - Haut- und Geschlechtskrankheiten, Facharzt/-ärztin - Augenheilkunde, Facharzt/-ärztin - Urologie, Facharzt/-ärztin - Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Facharzt/-ärztin - Phoniatrie und Pädaudiologie.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten7.983 €6.684 € – über 8.050 €676
25 bis 54 Jahre7.920 €6.529 € – über 8.050 €541

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Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

Facharzt/-ärztin - Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Niedersachsen suchen →

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Fachärzte/-ärztinnen in den Bereichen Hautkrankheiten, Sinnes- und Geschlechtsorgane in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Hessenüber 8.050 €786
Baden-Württembergüber 8.050 €1.012
Niedersachsen7.983 €676
Nordrhein-Westfalen7.973 €2.014
Bayern7.830 €1.509

Alle Berufe in Niedersachsen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.