Führungskräfte - Personalwesen und -dienstleistung: Gehalt in Baden-Württemberg

Experte · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Baden-Württembergüber 8.050 €
Mittlere Hälfte verdient6.891 € – über 8.050 €
Vollzeitbeschäftigte2.605

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Führungskräfte - Personalwesen & -dienstleistung“ verdienten in Baden-Württemberg zum 31.12.2025 im Median über 8.050 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 6.891 € und über 8.050 €.

Bundesweit sind es 7.983 €, praktisch gleich.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: HR Business Partner, Leiter/in - Personal, Leiter/in - Recruiting.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigtenüber 8.050 €6.891 € – über 8.050 €2.605
Männerüber 8.050 €7.609 € – über 8.050 €1.180
Frauen7.929 €6.169 € – über 8.050 €1.425
25 bis 54 Jahreüber 8.050 €6.562 € – über 8.050 €1.807
55 Jahre und älterüber 8.050 €7.512 € – über 8.050 €795

Aktuelle Stellenangebote in Baden-Württemberg

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

HR Business Partner in Baden-Württemberg suchen →

Auch suchen als: Leiter/in - PersonalLeiter/in - Recruiting

Führungskräfte - Personalwesen und -dienstleistung in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Nordrhein-Westfalenüber 8.050 €3.924
Hessenüber 8.050 €1.762
Baden-Württembergüber 8.050 €2.605
Bayernüber 8.050 €3.267
Rheinland-Pfalz7.987 €796
Hamburg7.971 €864
Niedersachsen7.873 €1.142
Berlin7.409 €1.398
Sachsen6.822 €620
Großstädte
Frankfurt am Mainüber 8.050 €592
Münchenüber 8.050 €995

Alle Berufe in Baden-Württemberg im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.