Führungskräfte - Personalwesen und -dienstleistung: Gehalt in Nordrhein-Westfalen

Experte · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Nordrhein-Westfalenüber 8.050 €
Mittlere Hälfte verdient6.547 € – über 8.050 €
Vollzeitbeschäftigte3.924

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Führungskräfte - Personalwesen & -dienstleistung“ verdienten in Nordrhein-Westfalen zum 31.12.2025 im Median über 8.050 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 6.547 € und über 8.050 €.

Bundesweit sind es 7.983 €, praktisch gleich.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: HR Business Partner, Leiter/in - Personal, Leiter/in - Recruiting.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigtenüber 8.050 €6.547 € – über 8.050 €3.924
Männerüber 8.050 €7.386 € – über 8.050 €1.836
Frauen7.901 €6.018 € – über 8.050 €2.088
25 bis 54 Jahreüber 8.050 €6.283 € – über 8.050 €2.792
55 Jahre und älterüber 8.050 €7.329 € – über 8.050 €1.126

Aktuelle Stellenangebote in Nordrhein-Westfalen

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

HR Business Partner in Nordrhein-Westfalen suchen →

Auch suchen als: Leiter/in - PersonalLeiter/in - Recruiting

Führungskräfte - Personalwesen und -dienstleistung in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Nordrhein-Westfalenüber 8.050 €3.924
Hessenüber 8.050 €1.762
Baden-Württembergüber 8.050 €2.605
Bayernüber 8.050 €3.267
Rheinland-Pfalz7.987 €796
Hamburg7.971 €864
Niedersachsen7.873 €1.142
Berlin7.409 €1.398
Sachsen6.822 €620
Großstädte
Frankfurt am Mainüber 8.050 €592
Münchenüber 8.050 €995

Alle Berufe in Nordrhein-Westfalen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.