Kranführer/innen, Aufzugsmaschinisten und Bediener/innen verwandter Hebeeinrichtungen: Gehalt in Bremen

Fachkraft · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Bremen7.361 €
Mittlere Hälfte verdient6.283 € – 7.872 €
Vollzeitbeschäftigte1.438

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Kranführer/innen, Aufzugsmaschinisten & Bediener/innen verwandter Hebeeinrichtungen - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ verdienten in Bremen zum 31.12.2025 im Median 7.361 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 6.283 € und 7.872 €.

Bundesweit sind es 4.157 € – in Bremen also 77 % mehr.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Kranführer/in, Anschläger/in, Brückenkranführer/in, Drehkranführer/in, Mobil- und Autokranführer/in.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten7.361 €6.283 € – 7.872 €1.438
Männer7.360 €6.286 € – 7.873 €1.417
25 bis 54 Jahre7.366 €6.493 € – 7.904 €1.045

Aktuelle Stellenangebote in Bremen

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

Kranführer/in in Bremen suchen →

Auch suchen als: Anschläger/inBrückenkranführer/inDrehkranführer/inMobil- und Autokranführer/in

Kranführer/innen, Aufzugsmaschinisten und Bediener/innen verwandter Hebeeinrichtungen in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Hamburg7.478 €972
Bremen7.361 €1.438
Saarland4.439 €628
Niedersachsen4.322 €2.035
Nordrhein-Westfalen4.140 €3.718
Rheinland-Pfalz4.110 €701
Schleswig-Holstein4.092 €542
Baden-Württemberg4.026 €1.790
Bayern4.006 €2.880
Brandenburg3.705 €643
Hessen3.688 €697
Sachsen3.249 €651

Alle Berufe in Bremen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.