Kranführer/innen, Aufzugsmaschinisten und Bediener/innen verwandter Hebeeinrichtungen: Gehalt in Niedersachsen

Fachkraft · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Niedersachsen4.322 €
Mittlere Hälfte verdient3.628 € – 5.084 €
Vollzeitbeschäftigte2.035

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Kranführer/innen, Aufzugsmaschinisten & Bediener/innen verwandter Hebeeinrichtungen - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ verdienten in Niedersachsen zum 31.12.2025 im Median 4.322 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 3.628 € und 5.084 €.

Bundesweit sind es 4.157 € – in Niedersachsen also 4 % mehr.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Kranführer/in, Anschläger/in, Brückenkranführer/in, Drehkranführer/in, Mobil- und Autokranführer/in.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten4.322 €3.628 € – 5.084 €2.035
Männer4.326 €3.634 € – 5.084 €2.003
25 bis 54 Jahre4.340 €3.625 € – 5.185 €1.322
55 Jahre und älter4.347 €3.737 € – 5.006 €659

Aktuelle Stellenangebote in Niedersachsen

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

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Auch suchen als: Anschläger/inBrückenkranführer/inDrehkranführer/inMobil- und Autokranführer/in

Kranführer/innen, Aufzugsmaschinisten und Bediener/innen verwandter Hebeeinrichtungen in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Hamburg7.478 €972
Bremen7.361 €1.438
Saarland4.439 €628
Niedersachsen4.322 €2.035
Nordrhein-Westfalen4.140 €3.718
Rheinland-Pfalz4.110 €701
Schleswig-Holstein4.092 €542
Baden-Württemberg4.026 €1.790
Bayern4.006 €2.880
Brandenburg3.705 €643
Hessen3.688 €697
Sachsen3.249 €651

Alle Berufe in Niedersachsen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.