Berufe in der Personaldienstleistung: Gehalt in Bayern

Spezialist · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Bayern4.866 €
Mittlere Hälfte verdient3.925 € – 5.994 €
Vollzeitbeschäftigte4.813

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe in der Personaldienstleistung - komplexe Spezialistentätigkeiten“ verdienten in Bayern zum 31.12.2025 im Median 4.866 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 3.925 € und 5.994 €.

Bundesweit sind es 4.596 € – in Bayern also 6 % mehr.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Personaldisponent/in, Personalberater/in, Recruiter/in, Jobcoach, Arbeitsvermittler/in, Personalvermittler/in, Fallmanager/in, Berufsberater/in, Ausbildungsberater/in, Berater/in - Bildung, Beruf und Beschäftigung.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten4.866 €3.925 € – 5.994 €4.813
Männer5.061 €4.152 € – 6.423 €1.774
Frauen4.769 €3.819 € – 5.793 €3.039
25 bis 54 Jahre4.918 €3.995 € – 6.062 €4.225

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Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

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Berufe in der Personaldienstleistung in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Hessen4.948 €3.348
Bayern4.866 €4.813
Hamburg4.711 €2.045
Berlin4.611 €2.899
Baden-Württemberg4.604 €3.178
Rheinland-Pfalz4.589 €765
Nordrhein-Westfalen4.479 €6.823
Niedersachsen4.426 €1.778
Sachsen3.911 €935
Großstädte
München5.246 €1.941
Frankfurt am Main5.223 €1.725
Düsseldorf4.931 €1.543
Stuttgart4.813 €636
Köln4.499 €1.067
Nürnberg4.426 €672

Alle Berufe in Bayern im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.