Berufe in der Personaldienstleistung: Gehalt in Sachsen

Spezialist · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Sachsen3.911 €
Mittlere Hälfte verdient3.189 € – 4.752 €
Vollzeitbeschäftigte935

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe in der Personaldienstleistung - komplexe Spezialistentätigkeiten“ verdienten in Sachsen zum 31.12.2025 im Median 3.911 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 3.189 € und 4.752 €.

Bundesweit sind es 4.596 € – in Sachsen also 15 % weniger.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Personaldisponent/in, Personalberater/in, Recruiter/in, Jobcoach, Arbeitsvermittler/in, Personalvermittler/in, Fallmanager/in, Berufsberater/in, Ausbildungsberater/in, Berater/in - Bildung, Beruf und Beschäftigung.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten3.911 €3.189 € – 4.752 €935
Frauen3.910 €3.179 € – 4.861 €600
25 bis 54 Jahre3.905 €3.197 € – 4.687 €771

Aktuelle Stellenangebote bundesweit

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht. Die Jobsuche kennt Sachsen nicht als Ortsangabe – auf der Karte einfach hinzoomen.

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Berufe in der Personaldienstleistung in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Hessen4.948 €3.348
Bayern4.866 €4.813
Hamburg4.711 €2.045
Berlin4.611 €2.899
Baden-Württemberg4.604 €3.178
Rheinland-Pfalz4.589 €765
Nordrhein-Westfalen4.479 €6.823
Niedersachsen4.426 €1.778
Sachsen3.911 €935
Großstädte
München5.246 €1.941
Frankfurt am Main5.223 €1.725
Düsseldorf4.931 €1.543
Stuttgart4.813 €636
Köln4.499 €1.067
Nürnberg4.426 €672

Alle Berufe in Sachsen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.