Berufe in der Personalentwicklung und -sachbearbeitung: Gehalt in Frankfurt am Main

Experte · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Frankfurt am Main6.355 €
Mittlere Hälfte verdient5.141 € – 7.576 €
Vollzeitbeschäftigte868

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe in der Personalentwicklung & -sachbearbeitung - hoch komplexe Tätigkeiten“ verdienten in Frankfurt am Main zum 31.12.2025 im Median 6.355 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 5.141 € und 7.576 €.

In Hessen insgesamt liegt der Median bei 6.263 € – Frankfurt am Main zahlt 1 % mehr. Bundesweit sind es 5.911 € – in Frankfurt am Main also 8 % mehr.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Personalentwickler/in, Bildungsmanager/in, Betriebswirt/in (Hochschule) - Personalmanagement, Bildungsmanagement (weiterführend).

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten6.355 €5.141 € – 7.576 €868
Frauen6.217 €5.061 € – 7.451 €604
25 bis 54 Jahre6.176 €5.113 € – 7.297 €739

Aktuelle Stellenangebote in Frankfurt am Main

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

Personalentwickler/in in Frankfurt am Main suchen →

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Berufe in der Personalentwicklung und -sachbearbeitung in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Bayern6.585 €3.419
Hessen6.263 €1.679
Baden-Württemberg5.940 €2.266
Hamburg5.806 €1.045
Berlin5.728 €1.629
Nordrhein-Westfalen5.677 €3.192
Niedersachsen5.542 €828
Sachsen5.021 €571
Großstädte
München7.216 €1.421
Frankfurt am Main6.355 €868
Köln5.664 €585

Alle Berufe in Frankfurt am Main im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.