Berufe in der Personalentwicklung und -sachbearbeitung: Gehalt in Nordrhein-Westfalen

Experte · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Nordrhein-Westfalen5.677 €
Mittlere Hälfte verdient4.448 € – 7.413 €
Vollzeitbeschäftigte3.192

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe in der Personalentwicklung & -sachbearbeitung - hoch komplexe Tätigkeiten“ verdienten in Nordrhein-Westfalen zum 31.12.2025 im Median 5.677 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 4.448 € und 7.413 €.

Bundesweit sind es 5.911 € – in Nordrhein-Westfalen also 4 % weniger.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Personalentwickler/in, Bildungsmanager/in, Betriebswirt/in (Hochschule) - Personalmanagement, Bildungsmanagement (weiterführend).

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten5.677 €4.448 € – 7.413 €3.192
Männer6.226 €4.696 € – 7.914 €1.076
Frauen5.461 €4.391 € – 7.087 €2.116
25 bis 54 Jahre5.539 €4.425 € – 7.169 €2.720

Aktuelle Stellenangebote in Nordrhein-Westfalen

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

Personalentwickler/in in Nordrhein-Westfalen suchen →

Auch suchen als: Bildungsmanager/inBetriebswirt/inBildungsmanagement

Berufe in der Personalentwicklung und -sachbearbeitung in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Bayern6.585 €3.419
Hessen6.263 €1.679
Baden-Württemberg5.940 €2.266
Hamburg5.806 €1.045
Berlin5.728 €1.629
Nordrhein-Westfalen5.677 €3.192
Niedersachsen5.542 €828
Sachsen5.021 €571
Großstädte
München7.216 €1.421
Frankfurt am Main6.355 €868
Köln5.664 €585

Alle Berufe in Nordrhein-Westfalen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.