Rechtsanwälte/-anwältinnen: Gehalt in Baden-Württemberg

Experte · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Baden-Württemberg7.444 €
Mittlere Hälfte verdient5.562 € – über 8.050 €
Vollzeitbeschäftigte2.959

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Rechtsanwälte/-anwältinnen - hoch komplexe Tätigkeiten“ verdienten in Baden-Württemberg zum 31.12.2025 im Median 7.444 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 5.562 € und über 8.050 €.

Bundesweit sind es 7.922 € – in Baden-Württemberg also 6 % weniger.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, Syndikus-Anwalt/-Anwältin.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten7.444 €5.562 € – über 8.050 €2.959
Männer7.944 €6.152 € – über 8.050 €1.749
Frauen6.586 €5.019 € – über 8.050 €1.210
25 bis 54 Jahre7.263 €5.531 € – über 8.050 €2.474

Aktuelle Stellenangebote in Baden-Württemberg

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin in Baden-Württemberg suchen →

Auch suchen als: Syndikus-Anwalt/-Anwältin

Rechtsanwälte/-anwältinnen in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Hamburgüber 8.050 €2.552
Hessenüber 8.050 €4.375
Bayernüber 8.050 €6.914
Berlin7.976 €3.075
Nordrhein-Westfalen7.908 €7.900
Baden-Württemberg7.444 €2.959
Rheinland-Pfalz6.204 €633
Niedersachsen6.066 €1.334
Sachsen5.867 €662
Großstädte
Düsseldorfüber 8.050 €2.375
Frankfurt am Mainüber 8.050 €3.222
Kölnüber 8.050 €2.146
Münchenüber 8.050 €4.578
Stuttgart7.987 €738

Alle Berufe in Baden-Württemberg im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.