Rechtsanwälte/-anwältinnen: Gehalt in Niedersachsen

Experte · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Niedersachsen6.066 €
Mittlere Hälfte verdient4.915 € – 7.903 €
Vollzeitbeschäftigte1.334

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Rechtsanwälte/-anwältinnen - hoch komplexe Tätigkeiten“ verdienten in Niedersachsen zum 31.12.2025 im Median 6.066 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 4.915 € und 7.903 €.

Bundesweit sind es 7.922 € – in Niedersachsen also 23 % weniger.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, Syndikus-Anwalt/-Anwältin.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten6.066 €4.915 € – 7.903 €1.334
Männer6.792 €5.279 € – über 8.050 €755
Frauen5.426 €4.446 € – 6.903 €579
25 bis 54 Jahre5.996 €4.896 € – 7.672 €1.106

Aktuelle Stellenangebote in Niedersachsen

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin in Niedersachsen suchen →

Auch suchen als: Syndikus-Anwalt/-Anwältin

Rechtsanwälte/-anwältinnen in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Hamburgüber 8.050 €2.552
Hessenüber 8.050 €4.375
Bayernüber 8.050 €6.914
Berlin7.976 €3.075
Nordrhein-Westfalen7.908 €7.900
Baden-Württemberg7.444 €2.959
Rheinland-Pfalz6.204 €633
Niedersachsen6.066 €1.334
Sachsen5.867 €662
Großstädte
Düsseldorfüber 8.050 €2.375
Frankfurt am Mainüber 8.050 €3.222
Kölnüber 8.050 €2.146
Münchenüber 8.050 €4.578
Stuttgart7.987 €738

Alle Berufe in Niedersachsen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.