Berufe in Rechtsberatung, -sprechung und -ordnung (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe): Gehalt in Hessen

Spezialist · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Hessen6.584 €
Mittlere Hälfte verdient5.778 € – 7.984 €
Vollzeitbeschäftigte888

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe in Rechtsberatung, -sprechung & -ordnung (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) - komplexe Spezialistentätigkeiten“ verdienten in Hessen zum 31.12.2025 im Median 6.584 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 5.778 € und 7.984 €.

Bundesweit sind es 6.204 € – in Hessen also 6 % mehr.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Datenschutzbeauftragte/r, Geldwäschebeauftragte/r, Wirtschaftsrecht (grundständig), Öffentliches Recht (grundständig).

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten6.584 €5.778 € – 7.984 €888
25 bis 54 Jahre6.466 €5.673 € – 7.951 €711

Aktuelle Stellenangebote bundesweit

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht. Die Jobsuche kennt Hessen nicht als Ortsangabe – auf der Karte einfach hinzoomen.

Datenschutzbeauftragte/r bundesweit suchen →

Auch suchen als: Geldwäschebeauftragte/rWirtschaftsrechtÖffentliches Recht

Berufe in Rechtsberatung, -sprechung und -ordnung (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Hessen6.584 €888
Rheinland-Pfalz6.448 €542
Nordrhein-Westfalen6.310 €2.557
Berlin6.258 €1.010
Niedersachsen6.176 €701
Hamburg6.149 €503
Bayern6.141 €1.506
Baden-Württemberg6.116 €921

Alle Berufe in Hessen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.