Berufe in Rechtsberatung, -sprechung und -ordnung (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe): Gehalt in Nordrhein-Westfalen

Spezialist · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Nordrhein-Westfalen6.310 €
Mittlere Hälfte verdient5.663 € – 6.861 €
Vollzeitbeschäftigte2.557

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe in Rechtsberatung, -sprechung & -ordnung (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) - komplexe Spezialistentätigkeiten“ verdienten in Nordrhein-Westfalen zum 31.12.2025 im Median 6.310 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 5.663 € und 6.861 €.

Bundesweit sind es 6.204 € – in Nordrhein-Westfalen also 2 % mehr.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Datenschutzbeauftragte/r, Geldwäschebeauftragte/r, Wirtschaftsrecht (grundständig), Öffentliches Recht (grundständig).

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten6.310 €5.663 € – 6.861 €2.557
Männer6.406 €5.820 € – 7.084 €1.240
Frauen6.135 €5.567 € – 6.671 €1.317
25 bis 54 Jahre6.185 €5.599 € – 6.797 €2.033
55 Jahre und älter6.434 €6.010 € – 7.231 €512

Aktuelle Stellenangebote in Nordrhein-Westfalen

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

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Berufe in Rechtsberatung, -sprechung und -ordnung (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Hessen6.584 €888
Rheinland-Pfalz6.448 €542
Nordrhein-Westfalen6.310 €2.557
Berlin6.258 €1.010
Niedersachsen6.176 €701
Hamburg6.149 €503
Bayern6.141 €1.506
Baden-Württemberg6.116 €921

Alle Berufe in Nordrhein-Westfalen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.