Berufe im Straßen- und Asphaltbau: Gehalt in Bayern

Fachkraft · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Bayern4.429 €
Mittlere Hälfte verdient4.034 € – 4.939 €
Vollzeitbeschäftigte4.430

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe im Straßen- & Asphaltbau - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ verdienten in Bayern zum 31.12.2025 im Median 4.429 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 4.034 € und 4.939 €.

Bundesweit sind es 4.267 € – in Bayern also 4 % mehr.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Straßenbauer/in, Asphaltbauer/in, Tiefbaufacharbeiter/in - Straßenbauarbeiten.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten4.429 €4.034 € – 4.939 €4.430
Männer4.429 €4.035 € – 4.938 €4.399
unter 25 Jahre3.921 €3.585 € – 4.302 €515
25 bis 54 Jahre4.443 €4.070 € – 4.959 €2.812
55 Jahre und älter4.581 €4.249 € – 5.085 €1.103

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Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

Straßenbauer/in in Bayern suchen →

Auch suchen als: Asphaltbauer/inTiefbaufacharbeiter/in - Straßenbauarbeiten

Berufe im Straßen- und Asphaltbau in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Baden-Württemberg4.566 €3.872
Nordrhein-Westfalen4.451 €6.108
Bayern4.429 €4.430
Rheinland-Pfalz4.357 €2.115
Hessen4.334 €2.095
Niedersachsen4.258 €3.774
Schleswig-Holstein4.227 €1.246
Berlin4.029 €580
Brandenburg3.715 €1.063
Thüringen3.711 €1.034
Sachsen-Anhalt3.641 €1.316
Mecklenburg-Vorpommern3.498 €918
Sachsen3.444 €2.241

Alle Berufe in Bayern im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.