Berufe im Straßen- und Asphaltbau: Gehalt in Sachsen

Fachkraft · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Sachsen3.444 €
Mittlere Hälfte verdient3.042 € – 3.993 €
Vollzeitbeschäftigte2.241

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe im Straßen- & Asphaltbau - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ verdienten in Sachsen zum 31.12.2025 im Median 3.444 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 3.042 € und 3.993 €.

Bundesweit sind es 4.267 € – in Sachsen also 19 % weniger.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Straßenbauer/in, Asphaltbauer/in, Tiefbaufacharbeiter/in - Straßenbauarbeiten.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten3.444 €3.042 € – 3.993 €2.241
Männer3.438 €3.039 € – 3.990 €2.224
25 bis 54 Jahre3.528 €3.102 € – 4.069 €1.373
55 Jahre und älter3.463 €3.049 € – 4.002 €559

Aktuelle Stellenangebote bundesweit

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht. Die Jobsuche kennt Sachsen nicht als Ortsangabe – auf der Karte einfach hinzoomen.

Straßenbauer/in bundesweit suchen →

Auch suchen als: Asphaltbauer/inTiefbaufacharbeiter/in - Straßenbauarbeiten

Berufe im Straßen- und Asphaltbau in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Baden-Württemberg4.566 €3.872
Nordrhein-Westfalen4.451 €6.108
Bayern4.429 €4.430
Rheinland-Pfalz4.357 €2.115
Hessen4.334 €2.095
Niedersachsen4.258 €3.774
Schleswig-Holstein4.227 €1.246
Berlin4.029 €580
Brandenburg3.715 €1.063
Thüringen3.711 €1.034
Sachsen-Anhalt3.641 €1.316
Mecklenburg-Vorpommern3.498 €918
Sachsen3.444 €2.241

Alle Berufe in Sachsen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.