Straßen- und Tunnelwärter/innen: Gehalt in Nordrhein-Westfalen

Fachkraft · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Nordrhein-Westfalen4.533 €
Mittlere Hälfte verdient4.181 € – 5.016 €
Vollzeitbeschäftigte6.064

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Straßen- & Tunnelwärter/innen - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ verdienten in Nordrhein-Westfalen zum 31.12.2025 im Median 4.533 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 4.181 € und 5.016 €.

Bundesweit sind es 4.326 € – in Nordrhein-Westfalen also 5 % mehr.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Straßenwärter/in, Fahrbahnmarkierer/in.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten4.533 €4.181 € – 5.016 €6.064
Männer4.537 €4.187 € – 5.016 €5.939
25 bis 54 Jahre4.487 €4.164 € – 4.957 €3.565
55 Jahre und älter4.737 €4.380 € – 5.177 €2.037

Aktuelle Stellenangebote in Nordrhein-Westfalen

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

Straßenwärter/in in Nordrhein-Westfalen suchen →

Auch suchen als: Fahrbahnmarkierer/in

Straßen- und Tunnelwärter/innen in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Baden-Württemberg4.611 €4.409
Nordrhein-Westfalen4.533 €6.064
Hessen4.448 €3.963
Schleswig-Holstein4.426 €1.538
Bayern4.345 €7.674
Niedersachsen4.338 €4.828
Rheinland-Pfalz4.301 €1.215
Saarland4.251 €540
Sachsen3.949 €2.337
Brandenburg3.945 €1.852
Sachsen-Anhalt3.927 €1.337
Mecklenburg-Vorpommern3.916 €1.290
Thüringen3.821 €1.452

Alle Berufe in Nordrhein-Westfalen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.