Straßen- und Tunnelwärter/innen: Gehalt in Schleswig-Holstein

Fachkraft · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Schleswig-Holstein4.426 €
Mittlere Hälfte verdient4.058 € – 4.826 €
Vollzeitbeschäftigte1.538

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Straßen- & Tunnelwärter/innen - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ verdienten in Schleswig-Holstein zum 31.12.2025 im Median 4.426 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 4.058 € und 4.826 €.

Bundesweit sind es 4.326 € – in Schleswig-Holstein also 2 % mehr.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Straßenwärter/in, Fahrbahnmarkierer/in.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten4.426 €4.058 € – 4.826 €1.538
Männer4.428 €4.059 € – 4.831 €1.515
25 bis 54 Jahre4.399 €4.051 € – 4.820 €933
55 Jahre und älter4.526 €4.186 € – 4.926 €526

Aktuelle Stellenangebote in Schleswig-Holstein

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

Straßenwärter/in in Schleswig-Holstein suchen →

Auch suchen als: Fahrbahnmarkierer/in

Straßen- und Tunnelwärter/innen in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Baden-Württemberg4.611 €4.409
Nordrhein-Westfalen4.533 €6.064
Hessen4.448 €3.963
Schleswig-Holstein4.426 €1.538
Bayern4.345 €7.674
Niedersachsen4.338 €4.828
Rheinland-Pfalz4.301 €1.215
Saarland4.251 €540
Sachsen3.949 €2.337
Brandenburg3.945 €1.852
Sachsen-Anhalt3.927 €1.337
Mecklenburg-Vorpommern3.916 €1.290
Thüringen3.821 €1.452

Alle Berufe in Schleswig-Holstein im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.