Berufe im Verkauf von Fleischwaren: Gehalt in Bayern

Fachkraft · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Bayern2.828 €
Mittlere Hälfte verdient2.417 € – 3.290 €
Vollzeitbeschäftigte7.032

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe im Verkauf von Fleischwaren - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ verdienten in Bayern zum 31.12.2025 im Median 2.828 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 2.417 € und 3.290 €.

Bundesweit sind es 2.672 € – in Bayern also 6 % mehr.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Fachverkäufer/in - Lebensmittelhandwerk (Fleischerei), Fachverkäufer/in - Nahrungsmittelhandwerk (Fleischerei).

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten2.828 €2.417 € – 3.290 €7.032
Männer3.199 €2.778 € – 3.722 €1.515
Frauen2.750 €2.329 € – 3.146 €5.517
25 bis 54 Jahre2.875 €2.466 € – 3.341 €4.467
55 Jahre und älter2.766 €2.310 € – 3.244 €2.113

Aktuelle Stellenangebote in Bayern

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht.

Fachverkäufer/in - Lebensmittelhandwerk in Bayern suchen →

Auch suchen als: Fachverkäufer/in - Nahrungsmittelhandwerk

Berufe im Verkauf von Fleischwaren in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Bayern2.828 €7.032
Baden-Württemberg2.809 €4.125
Rheinland-Pfalz2.712 €1.273
Hessen2.684 €1.512
Schleswig-Holstein2.673 €514
Nordrhein-Westfalen2.620 €3.279
Niedersachsen2.581 €1.680
Sachsen2.532 €1.662
Sachsen-Anhalt2.462 €796
Thüringen2.426 €1.096
Brandenburg2.420 €565
Großstädte
München3.318 €525

Alle Berufe in Bayern im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.