Berufe im Verkauf von Fleischwaren: Gehalt in Sachsen

Fachkraft · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Sachsen2.532 €
Mittlere Hälfte verdient2.284 € – 2.791 €
Vollzeitbeschäftigte1.662

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Berufe im Verkauf von Fleischwaren - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ verdienten in Sachsen zum 31.12.2025 im Median 2.532 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 2.284 € und 2.791 €.

Bundesweit sind es 2.672 € – in Sachsen also 5 % weniger.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: Fachverkäufer/in - Lebensmittelhandwerk (Fleischerei), Fachverkäufer/in - Nahrungsmittelhandwerk (Fleischerei).

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten2.532 €2.284 € – 2.791 €1.662
Frauen2.508 €2.253 € – 2.762 €1.406
25 bis 54 Jahre2.569 €2.318 € – 2.831 €955
55 Jahre und älter2.483 €2.232 € – 2.765 €631

Aktuelle Stellenangebote bundesweit

Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht. Die Jobsuche kennt Sachsen nicht als Ortsangabe – auf der Karte einfach hinzoomen.

Fachverkäufer/in - Lebensmittelhandwerk bundesweit suchen →

Auch suchen als: Fachverkäufer/in - Nahrungsmittelhandwerk

Berufe im Verkauf von Fleischwaren in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Bayern2.828 €7.032
Baden-Württemberg2.809 €4.125
Rheinland-Pfalz2.712 €1.273
Hessen2.684 €1.512
Schleswig-Holstein2.673 €514
Nordrhein-Westfalen2.620 €3.279
Niedersachsen2.581 €1.680
Sachsen2.532 €1.662
Sachsen-Anhalt2.462 €796
Thüringen2.426 €1.096
Brandenburg2.420 €565
Großstädte
München3.318 €525

Alle Berufe in Sachsen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.