Führungskräfte - Gastronomie und Systemgastronomie: Gehalt in Sachsen

Experte · Bruttomonatsentgelt in Vollzeit · Median · Stichtag 31.12.2025

Median in Sachsen3.402 €
Mittlere Hälfte verdient2.746 € – 4.183 €
Vollzeitbeschäftigte695

Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in der Berufsgattung „Führungskräfte - Gastronomie & Systemgastronomie“ verdienten in Sachsen zum 31.12.2025 im Median 3.402 € brutto im Monat – die eine Hälfte mehr, die andere weniger. Die mittleren 50 % lagen zwischen 2.746 € und 4.183 €.

Bundesweit sind es 3.805 € – in Sachsen also 11 % weniger.

Berufe, die die Statistik in dieser Gattung zusammenfasst: General Manager/in (Gastronomie), Bankettleiter/in, Kantinenleiter/in, Leiter/in - Gastronomiebetrieb, Gastwirt/in, Betriebsleiter/in - Systemgastronomie.

Nach Geschlecht und Alter

GruppeMedianMittlere HälfteBeschäftigte
Alle Beschäftigten3.402 €2.746 € – 4.183 €695
25 bis 54 Jahre3.431 €2.782 € – 4.236 €515

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Die Statistik sagt, was gezahlt wurde – die Karte zeigt, was gerade gesucht wird, mit Gehaltsangabe, wo die Anzeige eine macht. Die Jobsuche kennt Sachsen nicht als Ortsangabe – auf der Karte einfach hinzoomen.

General Manager/in bundesweit suchen →

Auch suchen als: Bankettleiter/inKantinenleiter/inLeiter/in - GastronomiebetriebGastwirt/inBetriebsleiter/in - Systemgastronomie

Führungskräfte - Gastronomie und Systemgastronomie in anderen Regionen
RegionMedianBeschäftigte
Bundesländer
Hessen4.214 €1.364
Hamburg3.954 €756
Bayern3.953 €2.737
Baden-Württemberg3.910 €2.022
Nordrhein-Westfalen3.866 €2.512
Schleswig-Holstein3.808 €517
Berlin3.717 €1.168
Niedersachsen3.704 €969
Rheinland-Pfalz3.646 €663
Sachsen3.402 €695
Großstädte
Frankfurt am Main4.462 €520
München4.301 €818

Alle Berufe in Sachsen im Vergleich →

Quelle: Statistik der Agentur für Arbeit, Entgeltatlas – Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe, Stichtag 31.12.2025, eigene Darstellung und Berechnung (Vergleiche in Prozent). Werte unter 500 Beschäftigten veröffentlicht die BA nicht; „über 8.050 €“ heißt: der Wert liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und wird von der Statistik nicht genauer ausgewiesen. Zum Entgeltatlas der BA.